- Altersfreibetrag
- Ạl|ters|frei|be|trag, der: steuerlicher Freibetrag für verschiedene Personengruppen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Altersfreibetrag — bis 1989 vom Einkommen abzuziehender Betrag für Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 32 VIII EStG); dann in den ⇡ Altersentlastungsbetrag einbezogen. A. existierten auch bei früher erhobener… … Lexikon der Economics
Freibetrag — Frei·be·trag der; ein Teil des Einkommens, für den man keine Steuern zahlen muss || K: Steuerfreibetrag; Altersfreibetrag, Arbeitnehmerfreibetrag, Kinderfreibetrag, Weihnachtsfreibetrag … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Lohnsteuerkarte — zur Berechnung der Lohnsteuer (⇡ Lohnsteuerberechnung, ⇡ Lohnsteuer) ausgestellte amtliche Urkunde. I. Ausschreibung:Durch die Gemeinden aufgrund von Urlisten oder Einwohnerkarteien für jeden Arbeitnehmer, der am Zeitpunkt der ⇡… … Lexikon der Economics